Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmelder und dem Reisevermittler. Der Reisevermittler ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; dies sind hier Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen. Für die einzelnen Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Leistungsträger, die der Reisevermittler auf Anfrage zur Verfügung stellt.
In den Ausnahmefällen, in denen eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchgeführt wird, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns nach § 651 a ff BGB und den zusätzlichen Bedingungen für Reiseveranstalter.
1. Vertragsinhalt Vermittlungsvertrag
Zwischen dem Anmelder und dem Reisevermittler kommt ein Vermittlungsauftrag mit dem Inhalt zustande, einzelne Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel oder Mietwagen) oder
Pauschalreisen mit einem fremden Leistungsträger (z.B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft) zu vermitteln. Der Vermittlungsauftrag umfasst die Buchung der jeweiligen Reiseleistungen sowie die
finanzielle Abwicklung mit dem jeweiligen Leistungsträger.
Der Vertrag über die betreffenden Reiseleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Anmelder und dem jeweiligen Leistungsträger zustande.
Der Reisevermittler wird hinsichtlich dieser Reiseleistungen nicht Vertragspartei.
2. Vertragsschluss Vermittlungsvertrag
(1) Mit dem Absenden des im Reiseportal bereit gestellten Reiseanmelde-Formulars (Buchungsanfrage) gibt der Anmelder ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages ab. Die Anmeldung kann auch schriftlich, in Textform oder mündlich erfolgen. Erfolgt die Anmeldung über Online-Dienste, kann der Anmelder Eingabefehler mit dem Button ?zurück? seines Browsers ändern. Mit Absenden des elektronischen Buchungsauftrages kann er Eingabefehler nicht mehr korrigieren. Der Anmelder muss 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
(2) Der Reisevermittler nimmt dieses Angebot mit Zusendung der Buchungsbestätigung an. Eine Rechtspflicht zur Annahme des Angebots besteht nicht.
(3) Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande.
(4) Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
(5) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
3. Pflichten des Reisevermittlers
(1) Der Reisevermittler führt den Vermittlungsauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Er informiert den Anmelder über erforderliche Einreise- und Durchreisebestimmungen. Sofern es sich jedoch um Angehörige fremder Staaten handelt, erteilt er Hinweise und Informationen nur auf Nachfrage.
(2) Der Reisevermittler übernimmt die finanzielle Abwicklung für den Leistungsträger in dessen Namen und für dessen Rechnung. Er ist ermächtigt, den Reisepreis einzuziehen.
(3) Sofern es sich um die Vermittlung einer Pauschalreise handelt, darf der Reisevermittler den Reisepreis nur gegen Übergabe eines Sicherungsscheins einfordern.
4. Buchungsunterlagen
(1) Im Falle von Pauschalreisen erhält der Kunde die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Letzteres wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
(2) Flugtickets können als E-Tickets oder Papiertickets bestellt werden. Papiertickets versendet der Reisevermittler per Post innerhalb Deutschlands, nach Österreich, in die Schweiz oder die Benelux-Staaten. Papiertickets für kurzfristige Buchungen werden nur dann versendet, wenn der Abreisetag nicht innerhalb der nächsten vier Werktage liegt.
(3) Bei der Bestellung eines Hin- und Rückflugtickets sind die Kunden verpflichtet, den Hin- sowie den Rückflug anzutreten. Bei Nichtantritt des Hinfluges wird der Rückflug automatisch storniert. Eine Rückerstattung durch die Fluggesellschaft oder durch den Reisevermittler findet nicht statt. Dies gilt auch bei Nichtantritt des Rückfluges, oder soweit die Reise überhaupt nicht angetreten wird.
5. Haftungsbeschränkung
a. Haftungsbeschränkung des Reisevermittlers
(1) Unter Reisevermittlung fällt die Vermittlung von Reiseverträgen zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden, die Beratung von Kunden und ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den Reiseveranstalter.
(2) Der Reisevermittler haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Eine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen der einzelnen Leistungsträger übernimmt der Reisevermittler nicht. Insbesondere haftet der
Reisevermittler weder für die Verfügbarkeit der einzelnen Reiseleistungen zum Zeitpunkt der Buchung noch für deren Erbringung. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung
sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich. Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt der Reisevermittler keinerlei
Haftung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Hauptvertrages sind innerhalb eines Monats gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen. Diese
Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung, sie beginnt jedoch nicht vor Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände des Kunden.
(4) Die Haftung des Reisevermittlers für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Reisevermittler oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Reisevermittler gleichzeitig als Reiseveranstalter auftritt für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hierfür haftet der Reisevermittler nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalter, wenn auch Reisevermittler
Abweichend von Nr. 5a. haftet der Reiseveranstalter in den Fällen, in denen er ausdrücklich für Einzelleistungen auch als Reisevermittler auftritt.
(1) Unter einer Reiseveranstaltungsleistung ist die im Reisevertrag versprochene Gesamtheit von Reiseleistungen zu verstehen, die durch den Reiseveranstalter selbst oder durch einen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Reisenden eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Leistungsträger) vollzogen werden kann.
(2) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(3) Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Schäden des Reisenden ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Gelten für eine von dem Reiseveranstalter zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
(4) Die Haftung des Reiseveranstalter für Schäden des Kunden durch Vermittlungsleistungen des Reiseveranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Reiseveranstalter oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hierfür haftet der Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn der Reiseveranstalter ausdrücklich für diese Einzelleistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung als Reisevermittler auftritt und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners die Fremdleistungen als solche eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters, sondern als Vermittlungsleistung des Reisevermittlers sind.
Sofern es sich um Erfüllungsgehilfen handelt, haftet der Reiseveranstalter im Falle eines Verschuldens nur dann, wenn auch nach am Leistungsort geltenden Vorschriften eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch diese Personen gegeben wäre. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort.
(6) Eine Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
(7) Etwaige bei der Reise aufgetretene Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
(8) Der Reiseveranstalter haftet, unabhängig von den vermittelten Einzelleistungen,
a) für die gewissenhafte Reisevorbereitung sowie
b) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
c) wenn und insoweit für einen dem Kunden entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch den Reiseveranstalter ursächlich geworden ist.
(9) Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und die entsprechende Reiseleitung an Ort und Stelle oder den ggf. zuständigen Ansprechpartner unverzüglich über die Leistungsstörungen zu informieren.
(10) Weder der Reiseleiter noch sonstige Ansprechpartner an Ort und Stelle sind grundsätzlich berechtigt, irgendwelche Ansprüche zu Lasten des Reiseveranstalters oder des Reisevermittlers ohne Rücksprache mit ihnen anzuerkennen.
6. Ausschlussfristen, Verjährung
(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages sind innerhalb eines Monats gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen.
(2) Diese Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung, bei mehreren, unmittelbar hintereinander liegenden Reiseterminen mit dem Ende der letzten Reiseleistung. Diese Frist beginnt jedoch nicht vor Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände des Kunden.
(3) Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem Reisevermittler nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
(4) Die Verjährungszeit für Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler beträgt ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den ansprüchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
7. Pflichten des Anmelders
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sorgfältig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Sofern die Buchungsbestätigung Abweichungen enthält, teilt er dies unverzüglich dem Leistungsträger mit. Die Anzeige kann auch an den Reisevermittler erfolgen, der diese an den Leistungsträger weiterleitet. Unterbleibt die Anzeige, so wird die Anmeldung mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung verbindlich.
(2) Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Verständigung zwischen Leistungsträger und Kunde kann vom Reisevermittler nicht überprüft werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler von fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden ggf. mitverantwortlich sein.
8. Zahlung, Aufwendungsersatz
(1) Der Reisevermittler akzeptiert nur die von ihm genannten Zahlungsmittel. Er ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung bei Vertragsschluss zu fordern. Im Übrigen werden Zahlungen zu den vereinbarten Terminen fällig.
(2) Der Reisevermittler übersendet die Unterlagen innerhalb von vier Werktagen nach der Buchung an den Kunden, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen Zahlung durch den Kunden.
(3) Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als drei Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung am Flughafen oder an einem sonstigen Leistungsort hinterlegt.
(4) Soweit der Reiseveranstalter Pauschalreisen vermittelt, sind Zahlungen nur fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters an den Kunden übergeben wird. Fälligkeit tritt dann entsprechend der Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters ein.
9. Storno/Rücktritt/Umbuchung
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Hauptvertrag zurücktreten. Der Rücktritt von der Reise muss gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter (Leistungsträger) erklärt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Der Reisevermittler empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(2) Die Höhe der für den Rücktritt anfallenden Gebühren richtet sich nach den Bestimmungen des Leistungsträgers. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist zu empfehlen. Soweit der Leistungsträger den Reisevermittler mit dem Inkasso beauftragt hat, kann der Reisevermittler die mitgeteilten Stornokosten verlangen.
(3) Kommt der Hauptvertrag mit dem Leistungsträger aus nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande, kann der Reisevermittler Ersatz seiner Aufwendungen in Form eines Bearbeitungsentgeltes verlangen, welches dem gewöhnlichen Aufwand entspricht.
(4) Der Reisevermittler kann bei Stornierung der Reise außerdem unabhängig von dem jeweiligen Leistungsträger, eine vertraglich vereinbarte pauschale Stornogebühr erheben.
(5) Die Umbuchung einer bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Reiseveranstalter hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen.
10. Pass-, Zoll-und Gesundheitsvorschriften
(1) Der Reisevermittler informiert den Kunden im Reisebuchungsportal oder auf Anfrage des Kunden in geeigneter Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visaerfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Die Auskünfte und Hinweise werden ohne Rechtspflicht erteilt.
(2) Bei Hinweisen des Reisevermittlers zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsvorschriften für ein Reiseziel wird davon ausgegangen, dass der Anmelder und die mitreisenden Teilnehmer deutsche Staatsbürger sind. Trifft dies nicht zu, ist die jeweils zuständige Botschaft bzw. das zuständige Konsulat vom Kunden selbständig zu kontaktieren.
Der Reisevermittler ist hinsichtlich dieser Hinweise auf die Angaben Dritter angewiesen und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Der Reisevermittler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der erteilten Hinweise.
(3) Der Anmelder ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visa-Bestimmungen grundsätzlich selbst verantwortlich, es sei denn, der Reisevermittler hat durch besondere Vereinbarung ausdrücklich die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. Dann kann der Reisevermittler die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen, wobei der Kunde ausdrücklich über dafür anfallende Kosten vor Übernahme des Auftrages der Dokumentenbeschaffung gesondert informiert wird.
11. Versicherungen
Die angebotenen Preise enthalten keine Zuschläge für Versicherungen. Der Reisevermittler empfiehlt daher dem Kunden, für sich und die Reiseteilnehmer Reiseversicherungen wie die Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung oder Reisekrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland abzuschließen.
12. Besondere Bestimmungen für Flugbuchungen
(1) Im Falle der Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen bzw. des Verkaufs von Flugscheinen ist der Reisevermittler verpflichtet, den Kunden über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Luftfahrunternehmens zu unterrichten.
(2) Der Reisevermittler weist den Kunden darauf hin, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Reisevermittlers.
13. Datenschutz
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14. Datenspeicherung
Das Angebot des Kunden wird bis zur Vertragsabwicklung gespeichert. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten des Kunden mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen jedoch gelöscht, sofern der Kunde in die weitere Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisevermittler und dem Besteller/Kunden kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung, soweit dies nicht gegen zwingendes innerstaatliches Recht des Käufers verstößt. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Reisevermittlers gegenüber dem Besteller dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
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